
Integration im Kanton St.Gallen
Verwaltung und Regierung
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Flüchtlingsintegration
Das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte ist für die Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zuständig. Flüchtlinge, die nicht selbständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Für die Betreuung und Ausrichtung der Sozialhilfe sind die Gemeinden zuständig. Der Bund vergütet den Kantonen für jeden sozialhilfeabhängigen Flüchtling eine Globalpauschale (vgl. Art. 26AsylV2). Der Kanton St.Gallen leitet diese Pauschale an die Gemeinden weiter.
Integrationspauschalen
Der Bund zahlt den Kantonen pro anerkannten Flüchtling und pro vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Diese ist zweckgebunden und dient namentlich der Förderung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache (Art. 18 VIntA, Art. 87 AuG und Art. 88 AsylG). Die Gemeinden können beim Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte Antrag stellen für Massnahmen zur Förderung der Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen.
Informationen für Gemeinden - Klicken Sie hier!
Für das Asylverfahren und dessen Vollzug inkl. Betreuung und Unterbringung ist das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement SJD (Migrationsamt) neues Fenster zuständig.
Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen
Genfer Flüchtlingskonvention
Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wurde (am 28. Juli) 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet. Die GFK ist die völkerrechtliche Grundlage für den Umgang mit Flüchtlingen. Vor der GFK gab es diesbezüglich keine international verbindliche Regelung. Sie ist ein Grundpfeiler des internationalen Flüchtlingsrechts, dessen Hüterin das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) ist. Der Konvention sind bisher 147 Staaten beigetreten.
Eine grossflächige Foto-Installation (19.5 x 12 m) des Fotografen Michel Comte erinnert beim Bundesamt für Migration (BFM) an die vor 60 Jahren verabschiedete Flüchtlingskonvention. mehr> neues Fenster
Medienmitteilung zum Flüchtlingstag
Flüchtlinge, denen die Schweiz Schutz vor Verfolgung gewährt, sollen möglichst schnell ihre wirtschaftliche Selbständigkeit erlangen und sich integrieren können. Dabei werden sie von Bund, Kanton und Gemeinden unterstützt. Das gemeinsame Modell von Kanton, Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und der St.Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS) bewährt sich. Erste Früchte davon sind bereits sichtbar. Die Erwerbsquote der Flüchtlinge steigt.
Information über den Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig Aufgenommene
Unterscheidung anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge
Informationen für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen
| Kontakt: | Departement des Innern |
|---|---|
| Dienststelle: | Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung |
| Ansprechperson: | André Brugger |
| Adresse: | Regierungsgebäude |
| PLZ/Ort: | 9001 St.Gallen |
| Telefon/Fax: | 058 229 26 59 |