Flüchtlingsintegration

Beratungsgespräch zwischen einer Frau und einem Mann

Das Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte ist für die Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen zuständig. Flüchtlinge, die nicht selbständig für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, haben Anspruch auf Sozialhilfe. Für die Betreuung und Ausrichtung der Sozialhilfe sind die Gemeinden zuständig. Der Bund vergütet den Kantonen für jeden sozialhilfeabhängigen Flüchtling eine Globalpauschale (vgl. Art. 26AsylV2). Der Kanton St.Gallen leitet diese Pauschale an die Gemeinden weiter.

 

Integrationspauschalen

Der Bund zahlt den Kantonen pro anerkannten Flüchtling und pro vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale von 6000 Franken. Diese ist zweckgebunden und dient namentlich der Förderung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache (Art. 18 VIntA, Art. 87 AuG und Art. 88 AsylG). Die Gemeinden können beim Kompetenzzentrum Integration, Gleichstellung und Projekte Antrag stellen für Massnahmen zur Förderung der Integration von anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen.

 

Informationen für Gemeinden - Klicken Sie hier!  

Für das Asylverfahren und dessen Vollzug inkl. Betreuung und Unterbringung ist das kantonale Sicherheits- und Justizdepartement SJD (Migrationsamt) zuständig.



Genfer Flüchtlingskonvention

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) wurde (am 28. Juli) 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet. Die GFK ist die völkerrechtliche Grundlage für den Umgang mit Flüchtlingen. Vor der GFK gab es diesbezüglich keine international verbindliche Regelung. Sie ist ein Grundpfeiler des internationalen Flüchtlingsrechts, dessen Hüterin das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) ist. Der Konvention sind bisher 147 Staaten beigetreten.

Eine grossflächige Foto-Installation (19.5 x 12 m) des Fotografen Michel Comte erinnert beim Bundesamt für Migration (BFM) an die vor 60 Jahren verabschiedete Flüchtlingskonvention. mehr>

 


Medienmitteilung zum Flüchtlingstag

Flüchtlinge, denen die Schweiz Schutz vor Verfolgung gewährt, sollen möglichst schnell ihre wirtschaftliche Selbständigkeit erlangen und sich integrieren können. Dabei werden sie von Bund, Kanton und Gemeinden unterstützt. Das gemeinsame Modell von Kanton, Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) und der St.Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS) bewährt sich. Erste Früchte davon sind bereits sichtbar. Die Erwerbsquote der Flüchtlinge steigt.

 

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Information über den Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig Aufgenommene

PDF-Datei info-ausweis-f-arbeitsmarkt-d.pdf (1541 kb, PDF)   11.08.2010

Unterscheidung anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge

PDF-Datei Unterscheidung anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge.pdf (11 kb, PDF)   12.08.2010


Kontakt: Departement des Innern
Dienststelle: Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung
Ansprechperson: André Brugger
Adresse: Regierungsgebäude
PLZ/Ort: 9001 St.Gallen
Telefon/Fax: 058 229 26 59